Zur Vorhabenbezogenheit von Baulasten

Bei der Auslegung von Baulasten ist die meist gestellte Frage, ob Baulasten vorhabenbezogen sind. Wird eine Vorhabenzogenheit angenommen, dann ist die Baulast nur im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben eingetragen worden und gilt auch nur für dieses Vorhaben....