Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erheben für amtliche Vermessungen, wie zum Beispiel Amtliche Lagepläne, Teilungsvermessungen oder Gebäudeeinmesungen, Gebühren. Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich in Nordrhein-Westfalen aus der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW).
Am 19.12.2019 hat das Ministerium des Innern eine neue Kostenordnung verordnet. Diese Verordnung tritt am 01.03.2020 in Kraft.
Hier finden Sie die VermWertKostO NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18164