Neue Kostenordnung für amtliche Vermessungen ab dem 01.03.2020

21.02.2020

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erheben für amtliche Vermessungen, wie zum Beispiel Amtliche Lagepläne, Teilungsvermessungen oder Gebäudeeinmesungen, Gebühren. Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich in Nordrhein-Westfalen aus der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW).

Am 19.12.2019 hat das Ministerium des Innern eine neue Kostenordnung verordnet. Diese Verordnung tritt am 01.03.2020 in Kraft.

Hier finden Sie die VermWertKostO NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18164