Vermessungsbüro

Kostenordnung und Honorare

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur unterliegen wir bei der Vergütung von amtlichen Vermessungen der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtlichen Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westwalen (VermWertKostO NRW) der jeweils gültigen Fassung. Zu den amtlichen Vermessungen zählen die Erstellung von amtlichen Lageplänen und die Durchführung von Katastervermessungen.

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot

Im Bereich von Ingenieurvermessungen richten sich die Honorare in der Regel nach der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen).
Gerne erarbeiten wir auf Anfrage eine Gebührenermittlung oder ein Angebot.