Leistungsangebot

Bescheinigungen und Beglaubigungen

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir nach unserer Berufsordnung  berechtigt, Tatbestände, die wir durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Wir machen Ihr Anliegen amtlich

Zu den häufigsten Anwendungen gehören neben dem amtlichen Lageplan folgende Leistungen:

Amtliche Grenzanzeige
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird Lage von Grundstücksgrenzen untersucht, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Bebauungsplan
Bescheinigung über die Richtigkeit der Angaben des Liegenschaftskatasters und die geometrischen Eindeutigkeit der Planung.

Bescheinigung nach § 83 (3) BauO NRW
Bescheinigung über die Einhaltung der Grundrissfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen im Zuge der Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde. Wird diese Bescheinigung bereits nach Fertigstellung des Rohfußbodens im Erdgeschoss gefordert, wird dies als Sockeleinmessung bezeichnet.

Grenzbescheinigung
Bescheinigung über die Lage eines Gebäudes in Bezug zu den Grundstücksgrenzen. Diese Bescheinigung wird häufig von den Banken im Rahmen einer Baufinanzierung als Nachweis verlangt, dass der Neubau innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde.

Grundstücksvereinigung
Öffentliche Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch.

Verpflichungserklärung zu Baulasten nach § 85 (2) BauO NRW
Öffentliche Beglaubigung von Verpflichtungerklärungen für die Eintragung von Baulasten im Baulastenverzeichnis.