Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in NRW zur Führung des Landeswappens berechtigt


Mit Inkrafttreten der Änderung zur Verordnung über die Führung des Landeswappens am 21.09.2012 sind die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in NRW zur Führung des Landeswappens berechtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt war allein die Verwendung des Wappenzeichens zulässig.weiterlesen>