Änderung der BauO NRW 2018

Am 1. Januar 2019 ist die Novellierung der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) 2018 in Kraft getreten. Diese wurde aufgrund des Moratoriums unter hohem Zeitdruck beschlossen und beinhaltet eine Vielzahl von bauordnungsrechtlichen Änderungen, so dass bereits bei Ihrem Inkrafttreten eine zeitnahe Überarbeitung absehbar war. Am 04.12.2020 fand nun die 1. Lesung zum Entwurf des Gesetztes zur Änderung der BauO NRW 2018 im Landtag statt. Das Änderungsgesetz soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten, wobei es sich aktuell noch in der Beratung befindet.
Weitere Information hierzu finden Sie unter: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/landesbauordnung.html