Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in NRW zur Führung des Landeswappens berechtigt


Mit Inkrafttreten der Änderung zur Verordnung über die Führung des Landeswappens am 21.09.2012 sind die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) in NRW zur Führung des Landeswappens berechtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt war allein die Verwendung des Wappenzeichens zulässig.
Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist ein Hoheitszeichen und wurde im Jahr 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen und im Jahr 1953 gesetzlich verankert. Das Wappen symbolisiert die drei Landesteile, aus denen das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet wurde: das (nördliche) Rheinland, Westfalen und Lippe.
Das Landeswappen in seiner heraldischen Form ist von den ÖBVI bei hoheitlichen Tätigkeiten (Verwaltungsakten) zu verwenden, während das Landeswappen in abgewandelter Form von den ÖbVI für die Öffentlichkeitarbeit genutzt werden kann. Neben den ÖbVI sind in NRW nur die Landesregierung, Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie die Gerichte, Hochschulen und öffentliche Schulen, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Notare, Standesbeamte und Schiedsleute zur Führung des Landeswappens berechtigt.
Mehr Informationen zum Landeswappen finden Sie unter: http://www.nrw.de/nordrhein-westfalen/land-und-leute/landessymbole.html