Neues Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) werden von Gerichten bei Grenzstreitigkeiten häufig als Sachverständige angefragt. Die Vergütung der in diesem Zusammenhang auszuführenden gutachterlichen Tätigkeit richtet sich nach dem JVEG. Seit dem 01.08.2013 ist eine neue Fassung des JVEG in Kraft getreten. Danach gilt für ÖbVI, die als Sachverständige im Bereich Vermessungs- und Katasterwesen bei gerichtlichen Verfahren tätig sind, die Honorargruppe 9 mit einem Stundensatz von 105 €.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.aknw.de/aktuell/meldungen/detailansicht/artikel/novellierung-des-justizverguetungs-und-entschaedigungsgesetzes-jveg-ist-in-kraft-getreten/