Landtag beschließt neue BauO NRW

 

Am 12.07.2018 wurde im NRW-Landtag das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in NRW (Baurechtsmodernisierungsgesetz – BauModG NRW) verabschiedet. Dieses Gesetz beinhaltet eine neue Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018), die überwiegend am 01.01.2019 in Kraft tritt. Lediglich § 72 (3) – (6) und § 79 (1) Satz in Verbindung mit § 72 (3) – (6) sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Die BauO NRW 2018 gleicht sich verstärkt an die Musterbauordnung des Bundes an und beinhaltet zahlreiche Änderungen, die unter anderem das Abstandsflächenrecht, die Barrierefreiheit von Gebäuden und Wohnungen, die Zahl der notwendigen Stellplätze, die Gebäudeklassen, das Baugenehmigungsverfahren und die Vorgaben für ein Vollgeschoss betreffen.

Weiter Informationen zur BauO NRW 2018 finden Sie unter:  https://www.mhkbg.nrw/