Mietflächenermittlung

Wir bringen Ihre Flächen groß raus

Mietflächenaufmaße
Mietflächenaufmaße

Die Kenntnis über die exakte Mietfläche stellte die Basis der wirtschaftlichen Betrachtung eines jeden Projektentwicklers, Investors, Bauträgers, Hauseigentümers oder Mieters dar.
In Abhängigkeit von der Festlegung der Mietfläche wird das Ergebnis variieren. Daher ist eine genaue Definition der Mietfläche beziehungsweise eine genaue Auslegung der existierenden Mietflächenrichtlinien und –verordnungen unerlässlich.

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können wir Sie hierbei kompetent beraten und Ihre  Mietfläche gewissenhaft und unparteiisch ermitteln. Dies gilt sowohl in der Planungsphase, in der wir anhand vorliegender Grundrisspläne der Mietfläche ermitteln, als auch bei fertig errichteten Gebäuden, wo die Mietfläche durch ein örtliches Aufmaß ermittelt wird.

Als Ergebnis erhalten Sie einen zahlenmäßigen und graphischen Nachweis über die ermittelte Mietfläche. Der graphische Nachweis gibt Ihnen einen Überblick über die Flächen, die der Mietflächenermittlung zugrunde gelegt worden, und dient der Nachvollziehbarkeit des Zahlennachweis.

Wir ermitteln für Sie die Mietfläche gemäß:

  • DIN 277 (Bruttogrundfläche, Nettogrundfläche)
  • Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
  • Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Wohnraum (MF-W) der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
  • Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel (MF-V) der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Individueller Mietflächendefinitionen