Teilungsvermessung

Möchten Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen? Dann ist hierfür die Teilung des Grundstücks notwendig. Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.
Voraussetzung für die Teilung ist die Teilungsvermessung. Hierunter wird die katastermäßige Zerlegung eines Flurstücks in zwei oder mehrere Flurstücke verstanden. Bei der Teilungsvermessung werden zunächst die Umringsgrenzen des zu teilenden Grundstücks im notwendigen Umfang untersucht und die Messergebnisse mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster verglichen, sowie fehlende und nicht richtig stehende Grenzzeichen erneuert. Anschließend werden die neuen Grenzen gemäß den Vorgaben in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzzeichen abgemarkt.
Nach Abschluss der Vermessung wird vor Ort das Ergebnis der Vermessung durch Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet. Zu diesem Grenztermin werden alle betroffenen Grundstückeigentümer geladen. Geladene Grundstückseigentümer, die an diesem Termin nicht teilnehmen können, werden schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt.
Im Anschluss an den Grenztermin werden die Vermessungsschriften angefertigt und diese zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasteramt eingereicht. Nach Übernahme der Vermessung erstellt das Katasteramt eine sogenannte Fortführungsmitteilung, die dem Notar zur Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt dient.
Teilungsvermessungen von bebauten Grundstücken können in der Regel nur dann erfolgen, wenn eine Teilungsgenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorliegt. Ferner dürfen durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.