Grenzvermessung
Sie sind Grundstückseigentümer und möchten aus Gründen der Rechtssicherheit den Verlauf Ihrer Grundstückgrenze abgemarkt, beurkundet und mit den Nachbareigentümern verhandelt haben? Dann ist die Grenzvermessung das richtige Instrument.

Bei der Grenzvermessung werden zunächst die Grundstücksgrenzen untersucht und die Messergebnisse mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster verglichen sowie fehlende und nicht richtig stehende Grenzzeichen erneuert.
Nach Abschluss der Vermessung wird vor Ort das Ergebnis der Vermessung durch Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet. Zu diesem Grenztermin werden die Nachbareigentümer geladen. Geladene Eigentümer, die an diesem Termin nicht teilnehmen können, werden schriftlich über das Ergebnis benachrichtigt.
Im Anschluss an den Grenztermin werden die Vermessungsschriften angefertigt und diese zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasteramt eingereicht.