Gebäudeeinmessung
In Nordrhein-Westfalen sind Grundstückseigentümer gemäß dem Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergestz, VermKatG NRW) verpflichtet, ihre neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäude einmessen zu lassen.
Der Nachweis von sämtlichen Gebäuden in der amtlichen Liegenschaftskarte hat den Sinn, dass das Liegenschaftskataster für vielfältige öffentliche und private Zwecke ein lückenloses Basisinformationssystem darstellen soll. Der Nachweis des Gebäudebestandes ist für die Landes- und Städteplanung, für die Wirtschaft sowie auch für den privaten Rechtsverkehr von Bedeutung.
Durch die Vermessungstelle werden die neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäude lagemäßig erfasst. Nach Auswertung der Messergebnisse werden die Vermessungsschriften angefertigt und diese zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasteramt eingereicht.