Katastervermessung
Wir gehen an Ihre Grenzen zur Sicherung Ihres Eigentums

Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen und bezeichnen Vermessungen zur Fortführung/Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Sie werden daher auch Fortführungsvermessungen genannt. Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Register, in dem flächendeckend und aktuell die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für ein Landesgebiet nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Liegenschaftskatasters zählt die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster wird bei den Katasterämtern der kreisfreien Städte und der Kreise geführt.

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organe des öffentlichen Vermessungswesens und berechtigt Katastervermessungen auszuführen. Katastervermessungen werden unterteilt in Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen und Grenzvermessungen. Die Kosten für eine Katastervermessung bestimmen sich in Nordrhein-Westfalen anhand der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsverordnung, VermWertGebO NRW) im Zusammenhang mit dem Gebührentarif (VermWertGebT).
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