Bescheinigung / Beglaubigung

Wir machen Ihr Anliegen amtlich

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir nach unserer Berufsordnung  berechtigt, Tatbestände, die wir durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Zu den häufigsten Anwendungen gehören neben dem amtlichen Lageplan folgende Leistungen:

Amtliche Grenzanzeige: Mit der amtlichen Grenzanzeige wird Lage von Grundstücksgrenzen untersucht, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Bebauungsplan: Bescheinigung über die Richtigkeit der Angaben des Liegenschaftskatasters und die geometrischen Eindeutigkeit der Planung.

Bescheinigung nach § 81 (2) BauO NRW: Bescheinigung über die Einhaltung der Grundrissfläche und Höhenlage im Zuge der Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde. Wird diese Bescheinigung bereits nach Fertigstellung des Rohfußbodens im Erdgeschoss gefordert, wird dies als Sockelabnahme bezeichnet.

Grenzbescheinigung: Bescheinigung über die Lage eines Gebäudes in Bezug zu den Grundstücksgrenzen. Diese Bescheinigung wird häufig von den Banken im Rahmen einer Baufinanzierung als Nachweis verlangt, dass Neubau innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde und keine Grenzüberbauungen vorliegen

Grundstücksvereinigung: Öffentliche Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch.