(Amtlicher) Lageplan
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Eine der wichtigsten Grundlagen für die Planung eines Bauvorhabens stellt der Bestandslageplan dar. Dieser enthält in der Regel Angaben und Darstellungen des Liegenschaftskatasters einschließlich Flurstücks- und Lagebezeichnungen, Eigentümerangaben, Grundstücksgrenzen und des Gebäudebestands. Ferner enthält er aufgenommene Gelände- und notwendige Gebäudehöhen, erfasste planungsrelevante Topographie, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gegebenheiten und Anlagen zur Entwässerung des Baugrundstücks.

Für die Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag oder zu einer Bauvoranfrage sind weitere Leistungen notwendig. Dies sind im Regelfall die Eintragung des geplanten Bauvorhabens mit den notwendigen Stellplätzen, die Berechnung und Eintragung der Abstandflächen, der grundstücksbezogenen Ausnutzungszahlen (GRZ/GFZ) sowie die Eintragung geplanten Entwässerung.
Für einen Lageplan zum Teilungsantrag ist der Bestandslageplan um die geplanten neuen Grenzen zu ergänzen, während beim Lageplan zu einem Baulastantrag die geplante Baulast in den Lageplan aufzunehmen ist.

Gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW) muss der Lageplan von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichen Glauben (amtlicher Lageplan) beurkundet werden, wenn die Grenzen des Baugrundstücks nicht festgestellt sind, für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können, Grenzüberbauungen vorliegen, auf dem Baugrundstück oder auf angrenzenden Grundstücken Baulasten ruhen.

Die Kosten für die Erstellung eines amtlichen Lageplans bestimmen sich in Nordrhein-Westfalen anhand der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsverordnung, VermWertGebO NRW) im Zusammenhang mit dem Gebührentarif (VermWertGebT).
