Gesetz zur Änderung der BauO NRW

Der NRW-Landtag hat das Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) beschlossen und am 21.12.2017 verkündet. Mit diesem Gesetz wird das Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle von 2016 zunächst um ein Jahr verschoben. Die Landesregierung möchten diesen als Moratorium bezeichneten einjährigen Aufschub nutzen, um das Gesetz zu überarbeiten. So wurde bereits am 21. Dezember 2017 durch die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Frau Ina Schnarrenbach, ein Entwurf zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in NRW (BauModG NRW) vorgestellt. Es ist beabsichtigt, dass der Landtag dieses Gesetz bis zur parlamentarischen Sommerpause 2018 verabschiedet.

Weiter Informationen finden Sie unter:  https://www.mhkbg.nrw/